Rechtsgrundlage der Kulturhauptstadt
Der Titel der Kultuhauptstadt Europas wird auf Grundlage des Beschlusses 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas” für die Jahre 2005 bis 2019 vergeben.
Der Wortlaut kann u.a. hier eingesehen werden.
Geschrieben von Thomas Lamsfuss am Monday, den 2. October 2006 um 16:53 Uhr in Organisatorisches. Diesen Beitrag weiterempfehlen
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